Bürgschaften mit AKF

Neue Finanzierungslösungen verändern den Markt. Das Themenfeld der Unternehmensfinanzierung ist komplex, vielschichtig und nimmt einen sehr hohen Stellenwert bei unseren Mandanten ein.

Bürgschaften

Bürgschaften für Baugewerbe

Bürgschaften im Baugewerbe sichern die gesamte Bauphase und darüber hinaus die Gewährleistung ab.

Vorteile von Bürgschaften

Bietungsbürgschaft

Der Bürgschaftsbedarf startet mitunter schon in der Ausschreibungsphase. Hier hat der Auftraggeber das Recht, eine Sicherheit in Form von einer Bietungsbürgschaft zu verlangen. Bietungsbürgschaften sichern Mehrkosten ab, die der Auftraggeber hat, wenn das Angebot vom potentiellen Auftragnehmer nicht aufrechterhalten werden kann.

In der Ausführungsphase ist es kein seltener Fall, dass vor Baustart, z.B. für Materialbestellungen, Anzahlungen oder gar Vorauszahlungen geleistet werden. Diese Anzahlungen lässt sich der Gläubiger u.a. durch Vorauszahlungsbürgschaften absichern.

Während der Ausführung der Baumaßnahmen (Ausführungsbürgschaften) und oftmals auch über die Abnahme hinaus (Vertragserfüllungsbürgschaften) werden vom Auftraggeber Sicherheiten gefordert, die die Erfüllung der Vertragsleistungen wegen Werkmängeln absichern.

Bauhandwerkersicherungen werden nicht vom Auftraggeber gefordert, sondern vom Auftragnehmer. Hier werden Ansprüche aus der Vorausleistung und der Anspruch auf Werklohn abgesichert.

Dienen zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln nach Abnahme (etwa 5% der Auftragssumme).

Punkt 1

Punkt 2

Punkt 3

Punkt 4

Funktionsweise von Bürgschaften

Hier kann ein Erklärungstext zu dem Produkt stehen oder andere wichtige Informationen. Leistungen werden unten zusammengefasst.

Forderungsabsicherung

Bürgschaften für Maschinen & Anlagen

Für Unternehmen im Anlagen- und Maschinenbau bedeutet eine Auftragserteilung gerade zu Beginn, dass durch Projektplanung oder und Materialbeschaffung hohe Kosten anfallen und verlangt deshalb vom Auftraggeber eine Anzahlung. Für Auftraggeber besteht jedoch immer das Risiko, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird oder der Auftragnehmer gar Insolvenz anmeldet. Um sich dahingehend abzusichern, verlangt er zur Sicherheit Bürgschaften.

Formen von Bürgschaften

Anzahlungs­bürgschaften / Vorauszahlungs­bürgschaften

In der Ausführungsphase ist es kein seltener Fall, dass vor Baustart, z.B. für Materialbestellungen, Anzahlungen oder gar Vorauszahlungen geleistet werden. Diese Anzahlungen lässt sich der Gläubiger u.a. durch Vorauszahlungsbürgschaften absichern.

Während der Ausführung der Baumaßnahmen (Ausführungsbürgschaften) und oftmals auch über die Abnahme hinaus (Vertragserfüllungsbürgschaften) werden vom Auftraggeber Sicherheiten gefordert, die die Erfüllung der Vertragsleistungen wegen Werkmängeln absichern.

Dienen zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln nach Abnahme (etwa 5% der Auftragssumme).

Funktionsweise von Bürgschaften für Maschinen & Anlagen

Hier kann ein Erklärungstext zu dem Produkt stehen oder andere wichtige Informationen. Leistungen werden unten zusammengefasst.

Forderungsabsicherung

Sonstige Bürgschaften

Einleitungstext

Rekultivierungs­bürgschaften

Diese Bürgschaften sind unter anderem für Unternehmen im Bergbau oder Unternehmen in der Kiesgewinnung von Bedeutung. Das Unternehmen erhält von der Behörde die Erlaubnis Rohstoffe abzubauen, sofern im Nachgang die Fläche rekultiviert (Befüllung und Bepflanzung) wird. Diese Bürgschaft sichert die Rekultivierung zugunsten der Behörde ab.

Rückbaubürgschaften werden in der Energiebranche benötigt. Energieanlagen haben eine prognostizierte Lebensdauer von über 30 Jahren. Gemäß Baugesetzbuch geht dem Auftragnehmer die Pflicht voraus, dass Anlagen nach Betriebsende vollständig zurück zu bauen sind. Der Standort muss in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt werden. Damit sich der Grundstückseigentümer dahingehend auch absichert, lässt er sich vom Betreiber diesen Rückbau durch eine Bürgschaft absichern.

Die Warenlieferungsbürgschaft sichert die Ansprüche des Lieferanten auf Grund von Warenlieferung, die auf Rechnung mit Zahlungsziel gekauft wurde. Der Lieferant deckt somit das Insolvenzrisiko des Auftraggebers ab.

Die Erschließungsbürgschaft ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die der Bauunternehmer gegenüber der Stadt oder Gemeinde zu stellen hat. Hier wird die ordnungsgemäße Ausführung der Erschließung eines Bau-, Gewerbe- oder Industriegebietes abgesichert.

Prozessbürgschaften werden von Unternehmen benötigt, die auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Sicherheiten zu stellen haben. Dies kann verschiedene Ursachen haben.

Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich Bürgschaft

Wir beraten Sie sehr gern, um die ideale und für Sie strukturierte Lösung von über 200 Anbietern am deutschen Markt zu eruieren. Gemeinsam finden wir den besten Partner, unterstützen bei der Implementierung des Verfahrens und begleiten Sie während der Zusammenarbeit.

Bedarfsanalyse

Fundierte Analyse der Zielstellungen unter Bezugnahme der Gesamtsituation des Unternehmens (Bonität, Kreditseite, WKV) Möglichkeiten und Lösungen durch starke Marktkenntnisse eruieren (Veritäts- und Delkredererisiken beachten).

Konzipierung

Konzipierung einer Entscheidungsgrundlage (Analyse von Angeboten, Zusagen inkl. Auflagen und Verträgen).

Betreuung

Beratung und Betreuung in allen Phasen eines Factoringzykluses (Ausschreibung, Entscheidung, Implementierung, Betreuung) Monitoring der Factoringfazilität unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten.

Sonderlösungen

Lösungen für Sonderthemen (Ankauf, operative Herausforderungen) erschließen.